Fördermittel
Existenzgründer haben in den ersten Jahren Bedarf an finanziellen Mitteln, je nachdem, wie investitionsintensiv das Vorhaben ist. Neben dem Gründungszuschuss durch die Agentur für Arbeit gibt es weitere Förderungen, die ein Gründer in Anspruch nehmen kann.
Zu unterscheiden sind hierbei
a) Darlehen
b) Zuschüsse und Subventionen
Zu a) Darlehen
Unter Darlehen versteht man die Aufnahme von Geld, das man nach einem festgelegten Zins- und Tilgungsplan an den Darlehensgeber zurückzahlt. Die KfW Mittelstandbank stellt hierzu einige Darlehensvarianten bereit.
KfW - StartGeld
KfW - Unternehmerkredit
ERP - Regionalförderprogramm
KfW - Sonderprogramm
Ganz neu in Baden-Württemberg ist das ExiPlus Programm, welches federführend vom RKW bearbeitet wird. Hierbei werden nach eingehender Prüfung Kleinkredite mit wenigen bis gar keinen Sicherheiten gefördert, welche oft nicht von den Hausbanken übernommen werden.
Bei uns erhalten Sie Informationen über die einzelnen Varianten und wir helfen Ihnen bei der Entscheidung, welche für Sie die passende und günstigste ist.
Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Erstellung der Unterlagen für die Bank und bereiten Sie individuell auf das Bankgespräch vor.
Zu b) Zuschüsse und Subventionen
Oft muss man für einen Zuschuss gewisse Voraussetzungen erfüllen. Üblich ist, dass man Zuschüsse nicht oder nicht in voller Höhe zurückzahlen muss.
Vor der Gründung bieten sich die Landesförderungen an, die über das RKW des jeweiligen Landes oder auch andere Stellen beantragt werden können.
Nach der Gründung haben Sie die Möglichkeit, das Gründercoaching Deutschland bei Ihrem Regionalpartner zu beantragen. Speziell für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit haben Sie die Möglichkeit in den ersten 12 Monaten nach der Gründung einen Zuschuss in Höhe von 90% des Beraterhonorars zu erhalten.
Für Gründungen im Handwerk bietet sich das Meister BaFög an.
Subventionen sind staatliche Leistungen für Investitionen in bestimmten Bereichen. Man hat die Möglichkeit zinsgünstige Konditionen zu erhalten. Eine unmittelbare Gegenleistung wird bei einer Subvention nicht vom Staat gefordert.
Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl und Optimierung aller für Sie möglichen Zuschüsse und Subventionen.
Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie mit uns eine erstes Informationsgespräch. Kontakt