Gründercoaching
Gründer und Selbstständige können sich in Form von Beratung und Coaching in nahezu allen Themenbereichen unterstützen lassen. Hierfür stehen EU-, Bundes- und Landesmittel zur Verfügung. Die Höhe der Zuschüsse bewegt sich in der Regel im Bereich von 50 bis zu 90 Prozent der Beratungsleistung.
Als gelistete Berater im Vor- und Nachgründungsbereich können wir von der bc3-Beratung Ihnen verschiedene Möglichkeiten in der deutschen Förderlandschaft aufzeigen und die für Ihren Bedarf optimale Förderung auch gleich für Sie beantragen.
Vorgründungsberatung
Beispielsweise das RKW (Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e.V.) oder auch von Bundesland zu Bundesland individuell aufgelegte Förderprogramme erleichtern Ihnen den Zugang zu effektiver Beratung insbesondere in der Gründungsphase Ihrer Selbstständigkeit. Hierbei analysieren wir gemeinsam mit Ihnen die drei Säulen, auf denen Ihre Gründungs-Idee steht: Unternehmerpersönlichkeit und wir unterstützen Sie beim Businessplan Finanzierungskonzept Bankgesprächen Marketing und Vertrieb …und weiteren Fragestellungen
Informationen hierzu auch unter www.rkw.de
Gründercoaching Deutschland der KfW Mittelstandsbank
Gefördert mit den Mitteln des Europäischen Sozialfonds, kurz ESF, gibt es eine neu strukturierte Beratungsförderung. Diese Beratungsförderung nennt sich Gründercoaching Deutschland und ist der Nachfolger desbisherigen Gründercoachings der KfW Mittelstandsbank. Auf ein gefördertes Gründercoaching besteht kein Rechtsanspruch. Der Zuschuss setzt immer eine Coachingempfehlung des Regionalpartners, d.h. in der Regel der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) sowie die Coachingzusage der KfW Mittelstandsbank voraus.
Nicht jeder Unternehmensberater oder Steuerberater darf das Gründercoaching Deutschland durchführen. Der Berater muss ein bei der Kfw gelisteter Berater sein.
Die bc3-Beratung ist als Beratungspartner für das Gründercoaching Deutschland gelistet.
Was gehört zu den geförderten Themen?
Beispielsweise können folgende Themen Inhalt des Coaching sein:
Optimierung von Konzeption und Businessplanung des Unternehmensdes Unternehmens bzw. des Unternehmers auf Finanzierungs- und Genehmigungsgesprächeeiner Markt- oder VertriebsstudieUnterstützung bei unternehmerischen Entscheidungen und bei der Umsetzung der Ziele
Wie muss der Antrag zum Gründercoaching gestellt werden?
Mit dem Regionalpartner ist bei der Antragstellung ein persönliches Gespräch zu führen. Hierbei begleiten wir sie gerne. Erfüllt der Existenzgründer die Fördervoraussetzungen, gibt der Regionalpartner eine Empfehlung zur Förderung des Beraterhonorars. Nach Erteilung der Zusage durch die KfW darf mit dem Coaching begonnen werden. Innerhalb von 8 Wochen nach Erteilung der Zusage muss der Coachingvertrag dem Regionalpartner vorliegen. Dieser Vertrag muss zwischen Existenzgründer und dem Berater geschlossen werden und sollte die Beratungsschwerpunkte sowie besondere Vereinbarungen beinhalten.
Welcher Zeitraum ist zu beachten?
Ab Erteilung der Zusage durch die KfW beträgt der Coachingzeitraum 12 Monate. Innerhalb dieser Zeitspanne muss der Vertrag von beiden Seiten erfüllt worden sein. Das heißt, sowohl die Zahlung des Beraterhonorars muss erfolgt sein, als auch die vom Berater zu erbringende Leistung muss erbracht worden sein.
Wie hoch ist die Förderung?
Im ersten Jahr der Existenzgründung werden maximal 4.000 EUR für die Gründung aus der Arbeitslosigkeit gefördert. Dazu ist der Anspruch auf eine Leistung wie etwa die des Gründungszuschuss erforderlich. Der Gründer trägt hiervon bundeseinheitlich das 10%ige Nettohonorar, d.h. 400 EUR maximal.
In den folgenden 4 Jahren kann der Betrag auf 6.000 EUR aufgestockt werden. Bei einer max. Bemessungsgrundlage von 6.000,00 EUR beträgt der Zuschuss in den neuen Bundesländern 75% und in den alten Bundesländern und Berlin 50% des Beratungshonorars.
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des Gründercoaching
Unsere Existenzgründungsberatung ist seitens der KfW Bank als Förderleitstelle zugelassen und wie sind Ihnen auch bei der Beantragung des Gründungscoachings behilflich. Ebenso liegen die Begleitung und die Abwicklung mit Ihrem Regionalpartner (IHK, HWK oder andere Institutionen) in unserem Aufgabenbereich.